Spendenverdopplung
Mit der Bewilligung einer Spendenverdopplungs-Aktion möchte die Bethe-Stiftung die Arbeit von Kinderhospizen und Einrichtungen im Bereich Kinderschutz mit Hilfe der Bevölkerung - also Ihnen -unterstützen. Die Durchführung einer Spendenverdopplungs-Aktion ist für Sie eine geeignete Möglichkeit, die Öffentlichkeit auf Ihre Arbeit aufmerksam zu machen und um Unterstützung zu werben.
Das Thema Spendenverdopplung ist in Deutschland noch nicht so weit verbreitet. Die Bethe-Stiftung bewilligt diese Aktionen, um zum einen die Eigeninitiative zu stärken und zum anderen auch die Bevölkerung durch breite Öffentlichkeitsarbeit aufzurufen, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und sich zu beteiligen.
Sie haben die Chance Ihr Projekt und Ihre Einrichtung mit Unterstützung der Bethe-Stiftung durch einen Spendenaufruf bekannt zu machen. Weiterhin werden nach Abschluss des Spendenaufrufes die eingehenden Spenden von der Stiftung bis zu der zugesagten Fördersumme verdoppelt. Diese Spenden kommen dann noch zusätzlich Ihrem Projekt zugute.
Stellen Sie einen formlosen Antrag an die Bethe-Stiftung. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Nach Ablauf der vereinbarten Frist für den Spendenaufruf wird folgender Antrag ausgefüllt und an die Bethe-Stiftung gesandt. Nach Prüfung kommt die Spendenverdopplung zur Auszahlung.